Weiterbildungsförderung im Bereich Physiotherapie
Prämiengutschein
Hier die wichtigsten Fördervoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:
- Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig - das gilt auch für Selbständige. Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.
- Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000 Euro – bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Bitte beachten Sie: Pro Person kann maximal alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 Euro.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Bildungsgutschein
Informationen zum Angebot der beruflichen Weiterbildung, zu den Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme und zur Suche nach einem passenden Lehrgang.
Ansprechpartner:
Ansprechpartner für Fragen der beruflichen Weiterbildung ist jeweils die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Beschäftigte können sich auch an die Agentur für Arbeit am Betriebssitz ihres Arbeitgebers wenden.
Detaillierte Informationen:
Das Merkblatt 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (Info unter Arbeitagentur-Bildungsgutschein) informiert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell gefördert werden kann und welche Leistungen gewährt werden können.
Für Inhaber von Bildungsgutscheinen enthält das Merkblatt auch einen Wegweiser, beziehungsweise Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet und worauf man achten sollte, bevor man sich zu einem Lehrgang anmeldet.
Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger
Aktuelle Bewerbungsmöglichkeit für Gesundheitsfachberufe:
Seit mehr als 20 Jahren fördert das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung junge berufliche Talente.
Das Stipendium lohnt sich:
In maximal drei Jahren können Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 6.000 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen abrufen. Das Stipendium fördert fachbezogene berufliche Qualifikationen, fachübergreifende Themen und unter bestimmten Voraussetzungen auch berufsbegleitende Studiengänge.
Absolventinnen und Absolventen aus den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen können sich an die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung wenden. Zu den Gesundheitsfachberufen zählen Pflegeberufe, therapeutische Berufe und medizinische Assistenzberufe. Bewerben kann sich, wer die Berufsabschlussnote mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen hat. Auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers kann für eine Bewerbung qualifizieren. Bis zum 15. Februar ist in der aktuellen Auswahlrunde eine Bewerbung möglich.
Weitere Informationen: www.weiterbildungsstipendium.de